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Europäischer Staats-Cantzley. Sechs- und funffzigster Theil, In welchem nicht allein die boxbergische, wolffersweylerische und der evangelischen zu Düren, erhebliche Religions-Beschwerden, dann der saltzburgischen Emigranten Angelegenheit, nebst denen freyherrlich-Aufseessischen Differentien, deß gleichen die wegen der Burg Friedberg, ob selbige pro Statu pure Evangelico vel mixto zu halten? vorgekommen- und erörterte notable Quaestion, auch was weiters in denen zwingenberg- und mecklenburgischen Sachen, item occasione des zwischen Braunschweig-Wolffenbüttel, Würtemberg und Schweden errichteten Bündnüsses, in Comitiis, auch andern hohen Orten zum Vorschein gediehen, sondern auch vornemlichen, was wegen des unter denen Cronen Spanien, Franckreich und Engelland zu Sevilien geschlossenen wichtigen Tractats, dann in der Reichs-Erb-Marschallischen mit dem Stadt-Magistrat zu Regenspurg vorwaltenden Dispute, auch zwischen denen Königen von Preussen und Engelland entstanden- und beygelegten Mißhelligkeiten, ingleichen in der rittbergischen Successions- und ost-frießländischen Commissions-Sache, ferner in puncto gesandschafftlicher Accreditirung und Ceremoniells, auch ratione des jüngsthin celebrirten evangelischen Jubilaei, und der Reichs-Vestungen Versorgungs Affaire halber, bey Reichs- und Creyß-Conventen und sonsten proponiret concludiret und publiciret worden. In richtiger Ordnung colligirt, begriffen, mitgetheilt /
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